13.05.13 –
In Thüringen arbeitet mindestens ein Finanzamt mit einem fehlerhaften Prüfverfahren und kann damit Kleinunternehmen in erheblichem Umfang zu Unrecht mit Steuern belasten. Bekanntes Opfer ist die Netzmacher GbR. Thüringens Finanzminister Dr. Wolfgang Voß will an dem Verfahren nichts ändern - wegen der "Kompliziertheit" des Steuerrechts. Netzmacher Dirk Wildt hat dem Minister nun dessen Rücktritt nahe gelegt: "Kein Finanzamt hat das Recht, Steuererklärungen falsch zu korrigieren." Jetzt sollen Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein dafür sorgen, dass Land und Stadt nur zu Recht Steuern erheben.
Das Finanzamt Erfurt hatte mit dem Prüfverfahren den Gewinn der Netzmacher GbR für das Jahr 2010 fälschlicherweise um rund 10 Prozent erhöht. Das Kleinunternehmen hatte den Fehler zunächst nicht bemerkt und Gesellschaft sowie Gesellschafter bezahlten in erheblichem Umfang zu viel Steuern. Als der Erfurter Internetdienstleister den Fehler vor einem halben Jahr entdeckte, machte er diesen bekannt und informierte den Minister, damit das fehlerhafte Prüfverfahren nicht weiterhin eingesetzt wird.
Der Finanzminister hatte den Sachverhalt von der Landesfinanzdirektion Thüringen prüfen lassen. Das Finanzamt räumt direkt, die Finanzdirektion und das Finanzministerium räumen indirekt ein, dass das Amt auf Basis einer "Verprobung" die Steuererklärung der Netzmacher falsch korrigiert hat. Doch keiner will an dem Verfahren etwas ändern.
In einem Schreiben der Landesfinanzdirektion heißt es lapidar, "systematische Fehler" seien "nicht feststellbar". Finanzminister Dr. Voß lässt in einem weiteren Schreiben an die Netzmacher das fehleranfällige Prüfverfahren verteidigen: Korrekturen "zugunsten des Finanzamts" ließen sich auf Grund von "Fehlangaben der Steuerpflichtigen" und der "Kompliziertheit des Steuerrechts" nicht ausschließen.
Kleinunternehmer Wildt hat dem Minister zurückgeschrieben. Er könne dessen Argumentation nicht nachvollziehen und wolle dessen Untätigkeit nicht akzeptieren. In dem Brief heißt es weiter:
"Wer fehlerhafte Korrekturen von Finanzämtern mit Fehlern von Steuerpflichtigen und der Kompliziertheit des Steuerrechts rechtfertigt, bewegt sich außerhalb des Steuerrechts. Und Steuern auf Basis bekannter amtsinterner Fehler zu erheben, ist gesetzwidrig. Ich halte es für angemessen, dass Sie zurücktreten."
Die Erfurter Internet-Agentur hat Thüringens Ministerpräsidentin, den Oberbürgermeister von Erfurt sowie die Landtags- und Stadtratsfraktionen informiert. Landesregierung, Stadtverwaltung und Fraktionen sollen dafür sorgen und sich dafür einsetzen,
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