AGB - Hosting

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hosting
Gültig ab 1. März 2009

1. Einzelunternehmen

Die Netzmacher sind ein Einzelunterneh,em. Die vollständige Bezeichnung und Adresse lautet:

Die Netzmacher
Dirk Wildt
Rothof 6
94152 Neuhaus am Inn

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2. Geltungsbereich

Lieferungen und Leistungen werden durch die Netzmacher ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB erbracht. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Auftragserteilung und/oder Entgegennahme/Nutzung unserer Lieferungen und Leistungen beinhalten die Anerkennung dieser AGB.

Diese AGB können durch die Netzmacher mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen geändert oder ergänzt werden. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist den Änderungen/Ergänzungen, werden diese wirksam.

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3. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch erste Erfüllungshandlung zustande.

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4. Lieferungen und Leistungen

Die Netzmacher können Lieferungen und Leistungen im Sinne des technischen Fortschritts anpassen. Der Kunde muss gegebenenfalls einen neuen Programm- oder Einrichtungsstand übernehmen, wenn dies nicht einen unangemessenen Anpassungsaufwand bedeutet.

Domains

Domains werden durch die Netzmacher im Namen und Auftrag des Kunden registriert. Der Kunde wird als Inhaber (owner-c) der jeweiligen Domain eingetragen. Die Benennung eines abweichenden Eigentümers ist möglich. Die Netzmacher werden in der Regel als admin-c, tech-c und zone-c eingetragen. Die Angaben zu owner-c, admin-c, tech-c, zone-c sind zwingende Angaben bei der jeweiligen Registrierungsstelle (z.B. DENIC) und sind über Whois-Abfragen im Internet (z.B. https://www.denic.de/ ) jederzeit öffentlich einsehbar.

Auskünfte über die Verfügbarkeit einer Domain erteilen die Netzmacher telefonisch oder per Internet vorab nur unverbindlich. Ein Anspruch auf Reservierung einer bestellten Domain besteht nicht, vor allem bei zwischenzeitlicher Vergabe an andere Personen. Die Netzmacher haben auf die Vergabe von Domains keinen Einfluss und führen während der Reservierung einer Domain keine Prüfung hinsichtlich Rechte Dritter auf diese durch. Der Kunde stellt die Netzmacher von Ersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus einer unberechtigten Nutzung einer Domain ergeben können.

Die Vertragslaufzeit für Domains kann variieren. Für .de, .com und .org beträgt die Vertragslaufzeit ab Registrierungsdatum ein Jahr, für andere Domains kann die Vertragslaufzeit auch zwei Jahre oder länger dauern.

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5. Erreichbarkeit

Die Netzmacher gewährleistet eine Erreichbarkeit der Webserver von 99 Prozent im Jahresmittel. Ausgenommen davon sind von den Netzmachern nicht zu vertretende Ausfallzeiten (zum Beispiel aufgrund Verschulden Dritter, höherer Gewalt) bzw. angekündigte Wartungszeiten. Der Kunde hat festgestellte Mängel aussagekräftig zu dokumentieren.

Eine Mängelbeseitigung erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktages nach Meldung durch den Kunden; ist dies nicht möglich, werden die Netzmacher den Kunden hierüber unverzüglich informieren unter Angabe von Gründen und voraussichtlich erforderlicher Dauer.

Sind technisch fehlerhafte Daten Ursache von Mängeln oder Störungen (zum Beispiel korrupte Mails, korrupte Konfigurationsdateien, korrupte Datenbanken), können diese durch die Netzmacher oder einen von den Netzmachern Beauftragen gelöscht werden, wenn dies den Mangel oder die Störung voraussichtlich beseitigen wird, ohne dass der Kunde Ersatzansprüche geltend machen kann.

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6. Pflichten des Kunden

Inhalte

Die Verantwortung für auf seinen Internetseiten veröffentlichte Inhalte verbleibt beim Kunden; es erfolgt keine generelle Prüfung durch die Netzmacher. Diese Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen, andere belästigen (insbesondere Spamming), weder illegales, gewaltverherrlichendes, pornografisches, rassistisches Material oder Anleitungen zu Straftaten beinhalten. Bei Nichteinhaltung oder bei glaubhaftem Erheben von Ansprüchen Dritter können die Netzmacher Inhalte oder Dienste ohne Ankündigung unverzüglich bis zur gerichtlichen Klärung sperren; der Kunde bleibt trotzdem leistungspflichtig und stellt die Netzmacher von Forderungen Dritter, Kosten und Folgen frei.

Richtigkeit persönlicher Daten

Der Kunde hat alle für Vertragsabwicklung und Domainreservierung erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Schutz von Zugangsdaten

Die zur Nutzung der von den Netzmachern bereitgestellten Dienste erforderlichen Zugangsdaten sind vom Kunden vor dem Zugriff Dritter sicher zu schützen. Ist zu vermuten, dass Dritte unbefugt Kenntnis erhalten haben, sind die Netzmacher unverzüglich zu informieren. Die Netzmacher können die bereitgestellten Dienste auch sperren, wenn die Netzmacher vermuten, dass Unbefugte Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten haben. Die Netzmacher informieren den Kunden unverzüglich über die Sperrung und begründen ihre Vermutung.

Datensicherung

Die auf dem Webserver gespeicherten Daten (z.B. Internetseiten, Mails) sind vom Kunden in regelmäßigen Abständen außerhalb des Servers zu speichern (Backup).

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7. Datensicherung durch die Netzmacher

Die Netzmacher bieten an, Daten für Kunden zu sichern.

Hat der Kunde die Netzmacher beauftragt, seine Daten regelmäßig zu sichern, stellen die Netzmacher bei Datenverlusten Daten aus der zuletzt verfügbaren Datensicherung auf eigene Kosten wieder her, wenn folgende Sachverhalte zutreffen:

  • Daten sind auf Grund von technischen Problemen auf den Servern der Netzmacher verloren gegangen.
  • Die Netzmacher sind verantwortlich für Datenverluste.

In allen anderen Fälle kann der Kunde bei Datenverlusten Daten von den Netzmachern wiederherstellen lassen, wenn er die Netzmacher dazu beauftragt. Die Kosten für die Wiederherstellung trägt der Kunde.

Die Datensicherung besteht aus folgenden Leistungen:

  • Tägliche Sicherung von Daten auf
    • dem Hosting-Server und
    • einem Backup-Server.
  • Unregelmäßige Sicherung der Daten auf DVD.

Verfügbarkeit und Umfang gesicherter Daten

Eine tägliche Sicherung von Daten garantiert nicht, dass bei Datenverlusten die täglich gesicherten Daten verfügbar sind. Dies hat folgende Gründe:

  • Der Backup-Server ist unter anderem etwa wegen Wartungsarbeiten nicht immer verfügbar.
  • Die Datensicherung auf dem Hosting-Server kann ebenfalls Opfer eines Datenverlusts - also verloren gegangen - sein.
  • Die Sicherung der Daten auf DVD findet in unregelmäßigen Abständen statt und kann mehrere Tage und auch älter als mehrere Wochen sein.

Eine Datensicherung sichert möglicherweise nicht alle relevanten Daten. Dies kann folgende Gründe haben:

  1. Technische Fehler.
  2. Der Kunden hat Dateien und Verzeichnisse nicht systemkonform bezeichnet. Leerzeichen und Sonderzeichen wie etwa Interpunktionen und Umlaute in Datei- und Verzeichnisnamen können dazu führen, dass die betreffende Datei und das betreffende Verzeichnis mit all seinen Inhalten und Unterverzeichnissen nicht gesichert wird.
  3. Durch die Netzmacher zu verantwortende Ursachen.

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8a. Datensicherheit

Die Netzmacher weisen den Kunden mit dieser AGB ausdrücklich darauf hin, dass

  • bei Übertragung von Daten in offenen Netzen wie dem Internet für Dritte in der Regel die Möglichkeit besteht, ohne Berechtigung davon Kenntnis zu erlangen;
  • auf dem Webserver gespeicherte Daten wie etwa Webseiten, Mails und Zugangsdaten aus technischen Gründen jederzeit für den Provider einsehbar sind.

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8b. Datenschutz

Sämtliche persönlichen Daten des Kunden, die den netzmachern übermittelt werden oder anderweitig zur Kenntnis gelangen, sowie elektronische Nachrichten des Kunden unterliegen dem Datenschutz. Sie werden Dritten grundsätzlich nicht zugänglich gemacht - Ausnahme sind gesetzliche Erfordernisse oder behördliche Anordnungen. Eine elektronische Speicherung erfolgt während der Dauer des Vertragsverhältnisses, soweit dies für die Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Auf Wunsch erhält der Kunde Auskunft über die gespeicherten Daten.

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9. Begrenzter Bestandsschutz

Die Netzmacher betreiben eigene oder gemietete Server. Aus technischen und anderen Gründen kommt es regelmäßig zu sogenannten Serverumzügen - vor allem werden Server regelmäßig gegen leistungsfähigere Server gewechselt.

Aus diesem Grund können die Netzmacher weder garantieren, dass für die Dauer von Vertragslaufzeiten

  • Anwendungen des Kunden auf ein und dem selben Server gehostet werden,
  • noch dem Kunden die Software durchgängig in der selben Version zur Verfügung steht.

Bei Änderungen der Hardware und der Software versuchen die Netzmacher durch diese Änderungen auftretende Fehler in der vom Kunden benötigten Software zu beheben. Halten die netzmacher den damit verbundenen Aufwand für nicht vertretbar, kann der Kunde

  • auf eigene Kosten die Netzmacher beauftragen, den oder die Fehler zu beheben oder
  • seinen entsprechenden Vertrag fristlos kündigen. Der Kunde kann den Vertrag auch rückwirkend zu dem Tag kündigen, an dem der Kunde den Fehler festgestellt und schriftlich an die netzmacher gemeldet hat. Hat der Kunde für Leistungen im voraus gezahlt, erhält er vorausgezahlte Beträge zurück.

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10. Lieferungen und Leistungen

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt für Lieferung und Leistungen die auf den Seiten der Netzmacher veröffentlichte Preisliste für Webhosting-Tarife. Die Netzmacher können die Preise mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen erhöhen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten bereits vereinbarte Preise bis zum Ende der Vertragslaufzeit(en) der jeweiligen Domain(s).

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11. Zahlung

Rechnungen sind mit Rechnungszugang fällig. Einwendungen gegen die Berechnung der Entgelte sind innerhalb eines Monats schriftlich geltend zu machen, danach gilt die Abrechnung in allen Teilen als genehmigt.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind die Netzmacher berechtigt, Zins in Höhe von sechs Prozent pro Jahr über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Des weiteren sind die Netzmacher berechtigt, die entsprechende Internetpräsenz des Kunden einschließlich zugehöriger Dienste wie Mail zu sperren. Dies gilt auch, wenn der Kunde für andere von den Netzmachern erbrachte Leistungen, die mit der entsprechenden Domain in Zusammenhang stehen, in Verzug gerät.

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12. Kündigungsfristen

Domains

Beide Seiten können einen Domain-Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, andernfalls verlängert er sich automatisch um die von den Domain-Endungen abhängige Vertragslaufzeit - in jedem Fall aber mindestens um ein Jahr. Wenn mit den Netzmachern nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen. Auch im Kündigungsfall hat der Kunde die Domain-Gebühren für die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlen.

Andere Leistungen

Die Vertragslaufzeit anderer Leistungen ist ein Jahr. Der Vertrag kann zu Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen. Auch im Kündigungsfall hat der Kunde die Gebühren für die gesamte Vertragslaufzeit zu zahlen.

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13. Höhe von Schadensersatzansprüchen

a. Erreichbarkeit des Servers

Unterschreiten die Netzmacher die oben angegebene gewährleistete Erreichbarkeit seiner Server innerhalb der Vertragslaufzeit und entstehen dem Kunden dadurch Schäden, ist ein möglicher Schadensersatz durch die Netzmacher für alle Schäden auf folgende Summe begrenzt:

  • Das Dreifache der vom Kunden für die Vertragslaufzeit an die Netzmacher bezahlte Gebühr für die Leistung des Hostings ohne die Gebühren für Domains und/oder Datensicherungen.

b. Datensicherungen

Hat der Kunde die Netzmacher beauftragt, seine Daten zu sichern und entstehen dem Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit Schäden dadurch, dass bei Datenverlusten Daten nur unvollständig oder gar nicht wiederhergestellt werden können, ist ein möglicher Schadensersatz durch die netzmacher für alle Schäden auf folgende Summe begrenzt:

  • Das Dreifache des vom Kunden für die Vertragslaufzeit an die Netzmacher bezahlte Gebühr für die Leistung der Datensicherung.

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14. Anzuwendendes Recht

Auf die von den netzmachern geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen oder zu ergänzen, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässige Weise möglichst nahe zukommen. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.

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